Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Linara empfiehlt den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen der Betreuungsperson als Arbeitnehmerin(AN) und dem Kunden/Haushalt als Arbeitgeber(AG).

Mit dem Arbeitsvertrag ist der Gast aus Polen sozial abgesichert (z.B. Kranken-/ Rentenversicherung) und es besteht für beide Seiten eine gute Basis für eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Es gilt deutsches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen dem AG und dem AN ausgehandelt.
Der Lohn darf nicht sittenwidrig sein und sollte ca. 2/3 des Tariflohnes vergleichbarer Berufe nicht unterschreiten. Die Stiftung gibt hierzu Empfehlungen.

Mit Erstellen des Arbeitsvertrages werden vereinbart:

  • Art der Tätigkeit, Beschäftigungsdauer, Kündigungsfristen, Vergütung, Probezeit,
  • Arbeitszeiten, Urlausregelung, Unterkunft und Verpflegung und Reisekosten.

Linara hat hierfür unter Mitwirkung von Rechts- und Steuerberatern ein Formular entwickelt, in dem alle relevanten Punkte enthalten sind.
Das Formular wird den von Linara betreuten Haushalten/Ansprechpartnern auf Anfrage (per Telefon, Mail oder Brief) kostenlos zur Verfügung gestellt.

a. Checkliste Was muss getan werden -welche Unterlagen werden benötigt?
b. Ablauf der Bearbeitung
c. Anforderung Formular "Linara-Arbeitsvertrag" bei Linara
d. Anforderung einer Betriebsnummer Gerne helfen wir bei auftretenden Fragen.
e. Steuerberater
    Zur Bearbeitung (z.B. Anmeldungen, Betriebsnummer, Lohnbuchhaltung etc.) wenden Sie sich bitte an einen/Ihren Steuerberater.
    Unsere Empfehlung: Steuerkanzlei Wollscheid, SCHWEICH bei Trier

Vertragsablauf

Vertragsablauf

Was muss getan werden, damit der Kunde/Haushalt als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit der Betreuungsperson erstellen kann?

  1. Beantragen einer  Betriebsnummer.
    Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der Betriebsnummer durch den
    Betriebsnummern- Service der Bundesagentur für Arbeit.

    Sie dient zur Identifikation eines Unternehmens im Umgang mit Behörden und Trägern der Sozialversicherung.
    Die Betriebsnummer ist unverzichtbar bei Einstellung eines Mitarbeiters, so auch für die Anstellung einer Pflegehaushaltshilfe mit einem Lohn von mehr als 400,00 EUR.
    >>  Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer/Änderungsantrag
          herunterladen und ausdrucken oder auch online ausfüllen.
  2. Anforderung eines vorgefertigten Arbeitsvertrages bei Linara (per Telefon (+49 228 823200 00), EMail oder per Brief)

  3. Ausfüllen und unterschreiben des Arbeitsvertrages vom Kunden als Arbeitgeber (AG) und der Betreuungsperson als Arbeitnehmer (AN).
  4. Einrichten einer Lohnbuchhaltung zwecks Berechnung des Lohnes (NETTO/BRUTTO) und der ordnungsgemäßen Abführung der Beiträge an den Staat (Steuern) und Versicherungsträgern (KV, PV, RV,ALV)

  5. Auszahlung des NETTO-Lohnes in bar bzw (unsere Empfehlung) per Überweisung auf ein einzurichtendes Konto (möglich nach Anmeldung beim Stadt-/Bürgeramt).

Hinweis: Für die Durchführung einer sach- und fachgerechten Lohnbuchhaltung empfehlen wir einen Steuerberater zu beauftragen
(ggf. können wir Ihnen eine entsprechende Empfehlung geben, rufen Sie uns an!).

Sie fragen - Wir antworten

Büro Bonn (bundesweit) und Pflegeberatung Esslingen (Region Ortenau / Stuttgart / Bodensee)

Anna Ceplin, Geschäftsführerin Stiftung Europäische Begegnung, Beratung Pflegehaushaltshilfen

Anna Ceplin

Büro Bonn (für bundesweite Anfragen)

Paul-Langen-Str. 46, 53229 Bonn

+49 228 823200 11

anna.ceplin@linara.de

Uta Kümmerle, Pflegeberatung Esslingen

Uta Kümmerle

Region Ortenau / Stuttgart / Bodensee

Badstr. 7, 77652 Offenburg

+49 711 30516591

info@pflegeberatung-esslingen.de